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   BVerwG, 03.03.1982 - 6 C 149.81   

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https://dejure.org/1982,4652
BVerwG, 03.03.1982 - 6 C 149.81 (https://dejure.org/1982,4652)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1982 - 6 C 149.81 (https://dejure.org/1982,4652)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1982 - 6 C 149.81 (https://dejure.org/1982,4652)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassung einer förmlichen Parteivernehmung des Klägers als Verfahrensmangel - Fehlende Protokollierung von Aussagen des Klägers als Verfahrensmangel - Persönlicher Eindruck des Klägers als wesentliches ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1982 - 6 C 149.81
    Mag es auch nicht immer möglich sein, alle nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217) für den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe wesentlichen Umstände in Worte zu fassen und in das Protokoll aufzunehmen, so bilden die gemäß § 98 VwGO i.V.m. §§ 450, 451, 395 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, § 396 ZPO durchgeführte Parteivernehmung und die möglichst wortgetreue Niederlegung der Bekundungen des Kriegsdienstverweigerers im Protokoll gleichwohl die wesentliche Grundlage für die Rechtsfindung des Verwaltungsgerichts und eine Überprüfung seiner Entscheidung durch das Revisionsgericht.

    In der neuen Verhandlung wird das Verwaltungsgericht nach förmlicher Vernehmung des Klägers als Partei die gesamten Umstände des vorliegenden Falles zu würdigen und die vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwGE 55, 217) für den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe genannten Voraussetzungen zu beachten haben.

  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1982 - 6 C 149.81
    Da das angefochtene Urteil nach alledem wegen des Verstoßes gegen § 86 Abs. 1 VwGO keinen Bestand haben kann, kommt es nicht darauf an, ob seine Entscheidungsgründe den Mindestanforderungen gerecht werden, die nach § 108 Abs. 1 VwGO an die Begründung eines Urteils zu stellen sind, durch das ein Wehrpflichtiger entgegen den ablehnenden Entscheidungen der Verwaltungsinstanzen als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wird (Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119]).
  • BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Festhalten des wesentlichen

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1982 - 6 C 149.81
    Hätte das Verwaltungsgericht den Kläger als Partei vernommen, so wäre es auch verpflichtet gewesen, dessen Aussagen unter Beachtung der dafür geltenden Bestimmungen zu protokollieren (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1975 - BVerwG 6 C 34.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 45]).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75

    Kriegsdienstverweigerer - Persönliches Erscheinen - Beweiszwecke - Versagung

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1982 - 6 C 149.81
    Sie unterscheiden sich von Verfahren mit anderem sachlichen Gegenstand allerdings insoweit, als der Anwesenheit des Wehrpflichtigen in der mündlichen Verhandlung und seinen Bekundungen gegenüber dem Gericht regelmäßig entscheidende Bedeutung zukommt, weil der Eindruck, den sich das Gericht aufgrund der mündlichen Verhandlung, in erster Linie nach den Ergebnis der Parteivernehmung, von der Persönlichkeit des Wehrpflichtigen bildet, den gewichtigsten Gegenstand seiner tatrichterlichen Beweiswürdigung darstellt (vgl. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 98] m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80

    Gewissensentscheidung - Kriegsdienst mit der Waffe - Verwaltungsgerichtliches

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1982 - 6 C 149.81
    Das hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 122) näher begründet.
  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 15.67

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung von gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1982 - 6 C 149.81
    Auf die förmliche Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei darf das Verwaltungsgericht aber nur dann verzichten, wenn bereits eine solche Anhörung offenbar werden läßt, daß er keine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG getroffen hat (vgl. Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG 8 C 15.67 - [NJW 1968, 1646 - BWV 1968, 234]).
  • BVerwG, 02.06.1983 - 6 C 121.81

    Parteivernehmung des Klägers in Kriegsdienstverweigerungssachen - Darlegung eines

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1982 - 6 C 149.81
    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln in seinem Urteil vom 22. Mai 1981 - 11 K 2048/80 - (Revisionsverfahren: BVerwG 6 C 121.81), nach denen eine Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei und deren Protokollierung in Kriegsdienstverweigerungssachen zur Erforschung des Sachverhalts nicht geeignet ist, geben dem Senat keinen Anlaß, seine Rechtsprechung zu ändern.
  • BVerwG, 23.06.1982 - 6 C 136.81

    Vorliegen eines Verfahrensmangels bei einer Entscheidung im

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 122; vgl. auch Urteil des Senats vom 3. März 1982 - BVerwG 6 C 149.81 -, Aktenzeichen der ersten Instanz: 16 K 4475/80 des Verwaltungsgerichts Köln) näher ausgeführt hat, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe (Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG) im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in aller Regel nicht ohne förmliche Vernehmung des Klägers als Partei geführt werden.
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